24.03.2022

DER KRIEG IN DER UKRAINE UND DIE FOLGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ

KRIEGSAUSSCHLUSSKLAUSEL

Mit einer Kriegsausschlussklausel schließen Versicherer (Erst- wie Rückversicherer) den Versicherungsschutz für Schäden durch Kriegshandlungen, Aufstände, Revolutionen, Militärputsche und Terrorismus aus. Dies gilt auch für Spätschäden, die aus den Kriegshandlungen resultieren. Diese Klauseln finden sich in nahezu allen Versicherungssparten.

CYBER-VERSICHERUNG

Auch hier haben viele Versicherer den Kriegsausschluss integriert. In der aktuellen Kriegssituation häufen sich Berichte über russische Cyberangriffe auf deutsche Einrichtungen, Unternehmen und Behörden. Kriegerische Handlungen und den damit verbundenen Ausschlüssen des Versicherungsschutzes sind allerdings von den Versicherern zu beweisen, was in der Praxis schwer zu definieren sein wird.

Für Ihre konkreten Fragestellungen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Ihr Team von Flemming & Sohn