EuGH festigt DSGVO-Grundsätze – Überprüfung der Cyberversicherungen sinnvoll
Der EuGH hat mit wegweisenden Urteilen (C-340/21 und C-456/22) vom 14.12.2023 die Haftung von Unternehmen in Bezug auf Datenschutzverstöße deutlich verschärft.
Im Mittelpunkt der Urteile stehen die Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen und die Anerkennung immaterieller Schäden.
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Eckpunkte in Bezug auf Datenschutzverstöße bei Cyberangriffen zusammen:
- Personen können zukünftig bereits bei einem „Unbehagen“ über den Kontrollverlust der eigenen Daten einen immateriellen Schadensersatz geltend machen
- Die Beweislast liegt beim gehackten Unternehmen! Bei Datenschutzverstößen (z.B. Abgriff von Daten) muss das gehackte Unternehmen belegen, dass in keinerlei Hinsicht eine Verantwortung besteht. Eine Mitschuld wird grundsätzlich indiziert und ist für einen möglichen Schadenersatzanspruch ausreichend!
Das existenzbedrohende Risiko durch Cyberangriffe wird durch die Urteile des EuGH nochmals verschärft. Wir empfehlen bestehende Cyberversicherungen der Höhe nach zu prüfen. Falls noch keine Risikoabdeckung besteht, wird eine entsprechende Cyberversicherung dringend empfohlen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Team Risikomanagement
Cyber- & Haftpflichtversicherungen
FLEMMING & SOHN GMBH
Minimaler Aufwand bei maximalen Leistungen – Das betriebliche Gesundheitsbudget
Gutes Personal finden und halten – das ist für die meisten Unternehmen derzeit eine der großen Herausforderungen. Dabei wird die Gesundheit aller Mitarbeitenden mehr und mehr zum entscheidenden Faktor.
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schlagen zukunftsgerichtete Arbeitgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie bieten allen Mitarbeitenden einen echten Mehrwert, mit dem die Verbundenheit zum Unternehmen gestärkt wird, und gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass die Belegschaft fit und leistungsfähig bleibt. Das Ergebnis: Weniger Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten, schnellere Besetzung offener Stellen.
Unser bKV-Kompetenzteam berät Sie gerne über innovative Konzepte.
Versicherungslösungen für das Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bundesrat hat nach längerem Hin und Her das Gesetz zum Hinweisgeberschutz am 12.Mai 2023 einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist am 02.Juli 2023 in Kraft getreten. Basis ist eine bereits verabschiedete EU-Richtlinie.
Damit werden Unternehmen, Behörden und Gemeinden verpflichtet, sogenannte Hinweisgebersysteme unter Einhaltung gewisser Standards einzurichten und vorzuhalten. Ein Hinweisgebersystem ( engl. whistleblowing system) dient zur Entgegennahme von Hinweisen auf tatsächliche und potentielle Compliance-Verstöße wie Steuerbetrug, Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, Terrorismusfinanzierung, Umgehung von Sanktionen, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten für Unternehmen folgende Vorgaben bzw. Verpflichtungen:
- Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems
- Einrichtung von Verfahren zur Hinweisbearbeitung
Dabei gilt:
- Unternehmensgröße unter 50 Mitarbeiter: Keine Verpflichtung
- Unternehmensgröße 50 – 249 Mitarbeiter: Einrichtung einer internen Meldestelle ab dem 17.12.2023
- Unternehmensgröße ab 250 Mitarbeiter: Einrichtung und betreiben einer internen Meldestelle ab dem 02.07.2023
Wir gehen davon aus, dass die wenigsten mittelständischen Unternehmen die notwendigen Ressourcen vorhalten können, um die gesetzlichen Vorgaben für das Einrichten und Führen eines Hinweisgeberschutzsystems eigenständig zu erfüllen.
Gerne bieten wir Ihnen daher passende Versicherungslösungen an und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Team von Flemming & Sohn
Schutz gegen Vermögensschäden
Sabotage oder Schadsoftware: Hackerangriffe und Computerkriminalität sind für Unternehmen eine wachsende Bedrohung. Und die kann existenzgefährdend sein. Aber nicht nur fremde Kriminelle, auch die eigenen Mitarbeiter richten Schäden an: Ermittlungsbehörden registrieren pro Jahr hunderttausende Fälle von Wirtschaftskriminalität, viele davon sogenannte Vertrauensschäden, bei denen eigene Mitarbeiter dem Unternehmen durch Betrug, Veruntreuung oder Sachbeschädigung Schaden zufügen. Ob Computerbetrüger oder kriminelles Personal. Mit dem Schutz einer Vertrauenschadenversicherung sind Unternehmer in beiden Fällen bestens abgesichert.
- Schutz vor Schäden durch eigene Mitarbeiter, Fremdpersonal und Zeitarbeitskräfte
- Schutz vor Schäden durch Dritte bei bestimmten Formen von Raub, Diebstahl und Betrug
- Schutz bei wissentlichen Pflichtverletzungen durch bestimmte Vertrauenspersonen sind eingeschlossen
- Ergänzung zu einer Cyberversicherung bei kriminellen Handlungen eigener Mitarbeiter
Das Team von Flemming & Sohn steht für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Gesundheit frei wählbar – Das Gesundheitskonzept
Betriebliche Gesundheitsleistungen bieten Unternehmen echte Mehrwerte, die weit über das Thema Gesundheit hinausgehen. Zufriedenheit, Loyalität, Motivation und die Arbeitgeberattraktivität können mit dem richtigen Konzept entscheidend gesteigert werden.
Wir bieten Konzepte mit individuellen Möglichkeiten fü Unternehmen und Mitarbeitenden: Sie als Unternehmen bestimmen die Höhe eines jährlichen Gesundheitsbudgets – Ihre Mitarbeitenden wählen ganz individuell die Leistungen, die sie benötigen, z.B. für
- Zähne (Zahnprophylaxe, -behandlung und -ersatz)
- Physio-, Ergo- und Osteopathie
- Brillen und Kontaklinsen
- Chiropraktik, Massagen und Kinesio-Taping
- Augenoperationen (Lasik)
Für Fragen und Konzeptvorstellungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Flemming & Sohn Team
Aktuelle Cyberangriffe und die Bedeutsamkeit einer hochwertigen Cyberversicherung
Sehr geehrte Kunden,
aus aktuellem Anlass informieren wir Sie zu Cyber-Angriffen auf Firmen-Kunden und möchten fortlaufend für das Thema sensibilisieren, sowie auf hochwertige Cyberversicherungen hinweisen. Kunden, welche bereits über unsere Cyberpolicen verfügen, können sich stets auf weitreichendsten Schutz verlassen.
Unsere Erfahrungen zeigen, die Denkweisen einiger Unternehmer, man sei zu klein, zu uninteressant, die eigene Branche sei zu „nischig“, man fliege selbst „unter dem Radar“, oder man sei durch hochgerüstete IT vor Angriffen gefeit, sind meistens ein großer Irrtum. Trotz bestmöglicher IT-Absicherung und Betreuung durch IT-Firmen, haben sich im aktuellen Jahr 2022 dutzende schwerwiegende Cyber-Vorfälle bei unseren mittelständischen Kunden ereignet. Angefangen vom attackierten Telefonsystem, über Datenschutzmissbrauch bis hin zum Totalausfall der IT-Infrastruktur. Hochaktuell wurden mit „gestohlenen“ Zugängen Transaktionen von Firmenkonten getätigt.
In allen Fällen konnten die Experten der bestehenden Cyberversicherung schnelle Hilfe leisten, den Geschäftsbetrieb weitestgehend aufrechterhalten und Kosten decken.
Gerne informieren wir Sie im Detail über aktuelle Fälle. Rufen Sie uns einfach an.
Ihr Team von Flemming & Sohn
DER KRIEG IN DER UKRAINE UND DIE FOLGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ
KRIEGSAUSSCHLUSSKLAUSEL
Mit einer Kriegsausschlussklausel schließen Versicherer (Erst- wie Rückversicherer) den Versicherungsschutz für Schäden durch Kriegshandlungen, Aufstände, Revolutionen, Militärputsche und Terrorismus aus. Dies gilt auch für Spätschäden, die aus den Kriegshandlungen resultieren. Diese Klauseln finden sich in nahezu allen Versicherungssparten.
CYBER-VERSICHERUNG
Auch hier haben viele Versicherer den Kriegsausschluss integriert. In der aktuellen Kriegssituation häufen sich Berichte über russische Cyberangriffe auf deutsche Einrichtungen, Unternehmen und Behörden. Kriegerische Handlungen und den damit verbundenen Ausschlüssen des Versicherungsschutzes sind allerdings von den Versicherern zu beweisen, was in der Praxis schwer zu definieren sein wird.
Für Ihre konkreten Fragestellungen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Ihr Team von Flemming & Sohn
Neuerungen bKV und bAV
Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erhöht sich zum 01.01.2022 die steuerliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 €! Das bedeutet, Sie haben noch mehr Spielraum um Ihre Mitarbeiter:innen mit einer hochwertigen Gesundheitsleistung und vielen weiteren Extras zu versorgen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine weitere Gesetzesänderung, die zum 01.01.2022 in Kraft treten wird, ist der verpflichtende Arbeitgeber-Zuschuss für alle bestehenden arbeitnehmerfinanzierten Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für diese Verträge müssen Arbeitgeber spätestens zum 01.01.2022 einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts entrichten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart werden.
Gerne informieren wir Sie ausführlich.
Ihr Team von Flemming & Sohn
Home-Office, Risiken und Versicherungsschutz
In der Corona-Krise sind viele Unternehmen gezwungen, kurzfristig viele Arbeitsplätze in das Home-Office zu verlagern. Durch das Home-Office entstehen Risiken, die man als Arbeitgeber berücksichtigen und steuern muss.
SCHÄDEN AN DER HOME-OFFICE AUSSTATTUNG
Die IT-Ausstattung des Arbeitgebers, die einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird (z.B. Laptop), ist typischerweise über eine Elektronik-Versicherung gedeckt. Die Büro-Inhaltsversicherung bietet nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Sachgefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl im Rahmen der sogenannten Außenversicherung.
CYBER-RISIKEN
Die Risiken für Cyber-Angriffe im Home-Office gelten über eine Cyber-Versicherung mitversichert. Auch wenn die IT-Sicherheitsmaßnahmen im Home-Office identisch sind mit denen im Büro, klicken Mitarbeiter im eigenen Zuhause „schneller“ mal auf eine fragwürdige Email als in der Büro-Umgebung. Über die Direktanbindung zum Firmenserver oder über das Emailprogramm können etwaige Trojaner schnell ganze Serverstrukturen lahmlegen.
PERSONENSCHÄDEN IM HOME-OFFICE
Während der Arbeit im Home-Office sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht hatte jedoch in einem Fall entschieden, dass ein im Home-Office tätiger Arbeitnehmer, der beim Wasser holen auf der Treppe gestürzt war, nicht gesetzlich unfallversichert war. Ähnliche Rechtssprechungen gibt es bei Toillettengängen im Home-Office. In diesen Fällen greift nur eine betriebliche Gruppenunfall-Versicherung welche bspw. eine bleibende Invalidität entschädigt oder Krankenhaustagegelder zahlt.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz rund um das Home-Office stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team von Flemming & Sohn
Immer höhere Cyber-Schäden
Die Anzahl der Cyber-Schäden und deren durchschnittlichen Schadenhöhen steigen. Die wesentlichen Schadenmerkmale sind hierbei der Verlust und die Verfügbarkeit von Daten sowie die Betriebsunterbrechung einschließlich des entgangenen Gewinns. Seit Beginn der Corona-Pandemie werden regelrechte Cyber-Attacken auf Unternehmen ausgeübt. Kriminelle versuchen Schlupflöcher zu finden, da viele Mitarbeiter im Home-Office zwar in der Regel über die technischen Sicherheitsstandards des Arbeitsgebers verfügen, jedoch oft nicht über die organisatorischen. Der Klick auf eine Email mit fragwürdigem Anhang erfolgt im Homeoffice oftmals bedenkenloser als in der üblichen Geschäftumgebung im Büro. Ist ein Schaden eingetreten, müssen Fachfirmen schnellstmöglich mit der „Rettung“ beginnen. Den Zugang zu diesen Fachfirmen sowie die Übernahmebestätigungen der teils erheblichen Kosten erhalten Sie von umfassenden Cyberversicherungen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ihr Team von Flemming & Sohn