Versicherungslösungen für das Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bundesrat hat nach längerem Hin und Her das Gesetz zum Hinweisgeberschutz am 12.Mai 2023 einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist am 02.Juli 2023 in Kraft getreten. Basis ist eine bereits verabschiedete EU-Richtlinie.
Damit werden Unternehmen, Behörden und Gemeinden verpflichtet, sogenannte Hinweisgebersysteme unter Einhaltung gewisser Standards einzurichten und vorzuhalten. Ein Hinweisgebersystem ( engl. whistleblowing system) dient zur Entgegennahme von Hinweisen auf tatsächliche und potentielle Compliance-Verstöße wie Steuerbetrug, Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, Terrorismusfinanzierung, Umgehung von Sanktionen, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten für Unternehmen folgende Vorgaben bzw. Verpflichtungen:
- Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems
- Einrichtung von Verfahren zur Hinweisbearbeitung
Dabei gilt:
- Unternehmensgröße unter 50 Mitarbeiter: Keine Verpflichtung
- Unternehmensgröße 50 – 249 Mitarbeiter: Einrichtung einer internen Meldestelle ab dem 17.12.2023
- Unternehmensgröße ab 250 Mitarbeiter: Einrichtung und betreiben einer internen Meldestelle ab dem 02.07.2023
Wir gehen davon aus, dass die wenigsten mittelständischen Unternehmen die notwendigen Ressourcen vorhalten können, um die gesetzlichen Vorgaben für das Einrichten und Führen eines Hinweisgeberschutzsystems eigenständig zu erfüllen.
Gerne bieten wir Ihnen daher passende Versicherungslösungen an und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Team von Flemming & Sohn